Der EU AI Act ist kein fernes Brüsseler Papier mehr. Einzelne Pflichten gelten längst, die nächsten greifen am 2. August 2026 – und sie betreffen auch kleine Betriebe.
Viele Geschäftsführer glauben, der EU AI Act betreffe nur Tech-Konzerne. Das ist ein Irrtum. Das Regelwerk wirkt gestaffelt, und der nächste große Stichtag rückt näher: der 2. August 2026. Wer jetzt einen klaren Kopf behält, ist gut vorbereitet – ganz ohne Panik.
Was schon heute gilt: die Kompetenzpflicht
Seit dem 2. Februar 2025 gilt die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4. Sie verlangt von jedem Unternehmen, das KI einsetzt, dass Mitarbeitende mit ausreichender KI-Kompetenz ausgestattet sind – unabhängig von Branche und Risikoklasse. Ebenfalls seit Februar 2025 sind bestimmte verbotene Praktiken (Artikel 5) untersagt, etwa Social Scoring.
Das ist die am häufigsten übersehene Pflicht – und zugleich die am einfachsten zu erfüllende. Genau dafür gibt es unsere kostenlose EU-AI-Act-Schulung mit Teilnahmebestätigung.
Was am 2. August 2026 dazukommt
Zum 2. August 2026 werden weitere Teile des AI Act voll anwendbar:
- Transparenzpflichten (Artikel 50): KI-generierte Inhalte und Chatbots müssen klar gekennzeichnet werden – das betrifft Text, Bild, Audio und Video.
- Hochrisiko-Systeme (Anhang III): Für KI in sensiblen Bereichen greifen Pflichten zu Risikomanagement, technischer Dokumentation und menschlicher Aufsicht. Für regulierte Produkte nach Anhang I gilt eine Frist bis 2. August 2027.
- Bereits seit 2. August 2025 gelten Transparenz- und Dokumentationspflichten für Anbieter großer Allzweck-KI-Modelle (GPAI).
Wichtig und ehrlich: Die genaue Ausgestaltung mancher Hochrisiko-Fristen wird 2026 im Rahmen einer geplanten Vereinfachung („Digital Omnibus") noch diskutiert. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Stand der offiziellen Quellen.
Die Bußgelder sind kein Schreckgespenst – aber real
Der AI Act sieht gestaffelte Sanktionen vor: bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes für verbotene Praktiken, bis zu 15 Mio. € oder 3 % für Verstöße gegen Anbieter- und Betreiberpflichten. Für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag.
Eine oft unterschätzte Vorgabe ist die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4. Sie gilt für alle Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen – unabhängig von der Risiko-Kategorie.
sinngemäß nach TÜV-Consulting, EU-AI-Act-Zwischenstand 2026
So bereiten Sie sich vor
- 1.KI-Inventar erstellen. Welche KI-Werkzeuge nutzt Ihr Betrieb tatsächlich – auch inoffiziell?
- 2.Risikoklasse bestimmen. Prüfen Sie je Anwendung, ob sie minimal, begrenzt oder hochriskant ist. Eine erste Einschätzung liefert Ihnen unser KI-Use-Case-Konfigurator.
- 3.Mitarbeitende schulen. Erfüllen Sie Artikel 4 mit einer dokumentierten Grundschulung.
- 4.Kennzeichnung vorbereiten. Legen Sie fest, wo KI-Inhalte als solche markiert werden.
- 5.Dokumentieren. Halten Sie Entscheidungen und Schutzmaßnahmen nachvollziehbar fest.
Der AI Act ist kein Grund, KI zu meiden – er ist ein Rahmen, der Vertrauen schafft. Wer ihn früh erfüllt, kann das gegenüber Kunden und Partnern als Stärke zeigen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand der öffentlich zugänglichen Informationen im Juni 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Auslegungen können sich ändern.
Quellen
[1] secjur: EU AI Act – Pflichten, Risikoklassen und Stand 2026. https://www.secjur.com/blog/eu-ai-act
[2] TÜV-Consulting: EU AI Act 2026 – Zwischenstand. https://consulting.tuv.com/aktuelles/ki-im-fokus/eu-ai-act-2026-zwischenstand
[3] IHK für München und Oberbayern: Ratgeber AI Act. https://www.ihk-muenchen.de/ratgeber/digitalisierung/kuenstliche-intelligenz/ai-act/
[4] Dr. Web: Digital Omnibus 2026 – was sich beim AI Act ändert. https://www.drweb.de/eu-verschiebt-ki-fristen-was-deutsche-mittelstaendler-2027-erwartet/
Pflicht erfüllen – kostenlos
KI-Kompetenz nachweisen, ohne Aufwand
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